1 Zweck / Geltungsbereich
Die Unternehmensleitlinien (Leitlinien) enthalten die wesentlichen Regeln und Verhaltensgrundsätze, die für alle Mitarbeiter der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG gelten. Der Begriff „Mitarbeiter“ findet dabei sowohl für männliche als auch weibliche Mitarbeiter Anwendung und schließt auch die Mitglieder der Geschäftsführung mit ein.
Die Leitlinien dienen dazu, den Mitarbeitern die grundlegenden rechtlichen und ethischen Anforderungen, denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen entsprechen müssen, transparent und bewusst zu machen sowie ihnen hierfür eine Orientierung zu geben.
Die Leitlinien dienen dazu, den Mitarbeitern die grundlegenden rechtlichen und ethischen Anforderungen, denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen entsprechen müssen, transparent und bewusst zu machen sowie ihnen hierfür eine Orientierung zu geben.
2 Allgemeine Grundsätze
Eine elementare Grundregel unseres Handelns ist die Einhaltung von Gesetz und Recht in der jeweiligen Rechtsordnung, in deren Rahmen wir tätig sind. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die für uns geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das Gleiche gilt für die unternehmensinternen Anweisungen und Richtlinien. Zu unseren Grundsätzen gehört auch, jede Beteiligung an Geschäften zu vermeiden, die erkennbar darauf abzielen, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Ansehen der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG zu wahren und alles zu vermeiden, was der Gesellschaft Schaden zufügen könnte.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern insbesondere persönliche Integrität und Verlässlichkeit.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Ansehen der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG zu wahren und alles zu vermeiden, was der Gesellschaft Schaden zufügen könnte.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern insbesondere persönliche Integrität und Verlässlichkeit.
3 Menschenrechte
Wir achten die international verkündeten Menschenrechte und unterstützen in unserem Einflussbereich deren Einhaltung. Daneben lehnen wir jegliche Form von Kinder- oder Zwangsarbeit kategorisch ab. Wir erwarten, dass sich unsere Geschäftspartner ebenfalls an diese Grundsätze halten.
4 Nichtdiskriminierung
Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen achten. Wir tolerieren keine Diskriminierung, sexuelle oder andere persönliche Belästigungen oder Beleidigungen. Wir dulden auch keine Nötigung oder Gewalt oder deren Androhung.
5 Interessenkonflikte
Die Mitarbeiter sollen Situationen vermeiden, die zu persönlichen Interessenkonflikten bei Ihnen oder unseren Geschäftspartnern führen könnten. Bestechungsgelder und sonstige gesetzeswidrige Zahlungen sind verboten.
6 Vertraulichkeit / Datenschutz
Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens sowie bei allen vertraulichen Informationen von oder über unsere Geschäftspartner verpflichtet. Vertrauliche Informationen sind vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere aktiv dazu beizutragen, dass personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden.
7 Wettbewerb / Kartellverbot
Die Gebr. Kemper GmbH + Co. KG ist dem Grundsatz verpflichtet, ihre Geschäftsziele mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln zu verfolgen. Wir beteiligen uns deshalb am Wettbewerb mit rechtmäßigen und fairen Mitteln. Auch für jeden einzelnen Mitarbeiter gilt die Verpflichtung, die Regeln des Wettbewerbsrechts zu beachten. Verhaltensweisen, die einen Kartellverstoß darstellen, wie z.B. Absprachen mit Wettbewerbern über Preise und Bedingungen, sind unzulässig.
8 Umgang mit Geschäftspartnern
Wir sind dem Grundsatz des fairen und offenen Umgangs mit unseren Geschäftspartnern verpflichtet. Insbesondere sind wir bestrebt, mit unseren Kunden bestmöglich zusammenzuarbeiten, um ihnen eine ihren Interessen entsprechende, vernünftige Entscheidung zu ermöglichen. Potenzielle Konflikte mit Interessen von Kunden und anderen Geschäftspartnern müssen rechtzeitig er-kannt, so weit wie möglich vermieden oder - wo dies nicht möglich ist - angemessen gelöst werden.
9 Integrität der Informationen/ Kommunikation
Alle Aufzeichnungen und Berichte müssen – unabhängig davon, ob sie nur der internen oder auch der externen Kommunikation dienen – korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Dies gilt in besonderem Maße für die Buchführung und die Rechnungsabschlüsse wie auch die sonstigen Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens.
Offizielle Stellungnahmen gegenüber den Medien sowie die Kommunikation mit den Medien erfolgen nur durch die Geschäftsführung oder die dazu ausdrücklich autorisierten Mitarbeiter.
Dies gilt in besonderem Maße für die Buchführung und die Rechnungsabschlüsse wie auch die sonstigen Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens.
Offizielle Stellungnahmen gegenüber den Medien sowie die Kommunikation mit den Medien erfolgen nur durch die Geschäftsführung oder die dazu ausdrücklich autorisierten Mitarbeiter.
10 Umwelt
Die Gebr. Kemper GmbH + Co. KG bekennt sich zu ihrer Verantwortung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Sie hat deshalb Regelungen und Leitlinien zum Schutz der Umwelt verabschiedet, zu deren Beachtung die Mitarbeiter aufgefordert sind. Daraus leitet sich für die Mitarbeiter die Verpflichtung ab, bei ihrem Handeln und ihren Entscheidungen die Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen und Belastungen der Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden.
11 Schutz der Unternehmenswerte
Zu den Vermögenswerten unserer Unternehmen gehören nicht nur Sachwerte/Eigentum, sondern auch immaterielle Güter (geistiges Eigentum einschließlich Softwareprodukte), Informationen sowie die Ideen und das Wissen unserer Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz dieser Unternehmenswerte verantwortlich. Die Unternehmenswerte dürfen nur für zulässige Geschäftszwecke, keinesfalls für rechtswidrige Zwecke benutzt werden.
12 Spenden/Sponsoring
Bei Spenden und Sponsorengeldern ist darauf zu achten, dass die Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung und die intern dafür geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Spenden dürfen an Institutionen zur Förderung von Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie für soziale oder andere als förderungswürdig anerkannte Zwecke vergeben werden. Spenden an politische Parteien erfolgen nicht.
13 Umsetzung
Die Leitlinien sollen gelebte Unternehmenswirklichkeit und damit Teil des Arbeitsalltags aller Mitarbeiter der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG werden. Jeder Mitarbeiter ist deshalb für die Einhaltung der in diesen Leitlinien festgehaltenen Regeln und Verhaltensgrundsätze verantwortlich. Die Vorgesetzten / Führungskräfte sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiter mit dem Inhalt der Leitlinien vertraut sind und die für sie geltenden Regeln und Verhaltensgrundsätze beachten; durch ihr eigenes Verhalten geben sie ihren Mitarbeitern ein Vorbild. Umgekehrt sollten sich die Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten wenden, wenn sie Zweifel bei der Anwendung dieser Leitlinien haben.
Olpe, im Mai 2008
Für die Geschäftsführung
gez. R. Kemper gez. W. Fischer gez. Dr. W. Pavel
