Nachhaltig Energie einsparen gemäß Anforderungen

Energieeinsparverordnung fordert Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Mit der Energieeinsparverordnung soll die durch den Menschen verursachte Erwärmung der Erdatmosphäre reduziert und ein nachhaltiger Umgang mit den Primärenergieressourcen erreicht werden. Die EnEV stellt Anforderungen an Anlagen zur Heizungs-, Raumluft- und Warmwasserbereitung.

§ 4 (5), (6) legt fest, dass erstmalig eingebaute Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie deren Armaturen zu dämmen sind (Anhang 5)

§ 10 (2) der EnEV schreibt eine Nachrüstfrist für Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen einschließlich der Armaturen vor. Außerdem sind für kaltwasserführende Leitungen Dämmmaßnahmen gegen Tauwasserbildung, Frost und Erwärmung von außen zu berücksichtigen.

DIN 1988-200, 14.2 Weitere Anforderungen an Dämmungen und Umhüllungen

Schnell, preiswert, sicher

Dämmschalen sorgen für die schnelle und preiswerte Dämmung von KEMPER-Armaturen und unterstützen die Vermeidung von:

  • Energie-/Wärmeverlust
  • Tauwasserbildung nach DIN 1988-200
  • Verkeimung von PWC/PWH-Systemen nach VDI/DVGW 6023

Vorteile auf einen Blick:

  • mit CE-Kennzeichnung
  • aus PE-Material, passend geformt für KEMPER-Armaturen
  • Baustoffklasse B1 nach DIN 4102, T1
  • hohe Temperaturbeständigkeit
  • geringe Wärmeleitfähigkeit
  • keine Tauwasserbildung
  • einfache und schnelle Montage
  • diffusionsdicht bei Verklebung mit handelsüblichen Klebern
  • sicher verschließbar durch mitgelieferte Befestigungsclips

Dauerhaft fest oder auch lösbar: alles möglich

Dämmschalen sind mittels Befestigungsclipsen sicher und wieder lösbar zu verschließen oder mit üblichen Klebern dauerhaft tauwasserdicht verklebbar.

Dämmschalen-Clips